Meine Rede im Parlament zum Änderungsantrag des Schulgesetzes (13.12.2018)

Foto: Wikipedia/Abghs (CC-BY-SA 4.0)

In der letzten Sitzung des Abgeordnetenhauses im Jahre 2018 habe ich zur Fortschreibung des Berliner Schulgesetzes Stellung genommen. Mit den neuen Änderungen entsteht ein schulgesetzlicher Rahmen, welchen es – mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung – in den kommenden Jahren mit Leben zu füllen gilt.

Die Gemeinschaftsschule als neuer Meilenstein in der Schulentwicklung

Die Gemeinschaftsschule wird mit dem neuen Schulgesetz zum Regelangebot der modernen Schule des 21. Jahrhunderts aufgenommen.

Eine gute Gemeinschaftsschule ist eine Schule der Vielfalt, von welcher alle Beteiligten profitieren können. Dabei stehen Gemeinschaftsschulen nicht in Konkurrenz zu schon bestehenden Schularten, sondern bereichern diese in einer möglichst vielfältigen Schullandschaft. Die Wahl einer Familie für eine Gemeinschaftsschule basiert auf freiwilliger Basis. Sie ist – entgegen den Anspielungen aus Oppositionsreihen – kein Zwang.

Mehr über die Verankerung der Gemeinschaftsschulen lesen Sie hier.

Geschwisterkindregelung, Inklusion und Schutz vor Diskriminierung

Weiterhin sieht die Schulgesetzesänderung einen garantierten Schulplatz an der Grundschule des älteren Geschwisterkindes vor, auch bei veränderten Zuschnitten der Einzugsgebiete. Mit dieser Maßnahmen wollen wir den Alltag vieler Berliner Familien erleichtern.

Um dem Versprechen auf eine diskriminierungsfreie Bildung gerecht zu werden, sollen konkrete Maßnahmen zum individuellen Schutz vor Diskriminierung in den schulgesetzlichen Regelungen aufgenommen werden.

Auch der Prozeß der Inklusive an unseren Schulen wird vorangetrieben und weiter ausgebaut. Ansätze dafür stellen die Weiterentwicklung des Berufsbilds der Schulhelfer*innen und der Ausbau der multiprofessionellen Teams dar.

Sozialräumliche Öffnung

Um aus Schule einen familiennahen und lebenswerten Ort zu gestalten, ist es notwendig Schule in den Sozialraum hineinzudenken und zu integrieren. Maßnahmen zur weiteren sozialräumlichen Öffnung der Schulen müssen konzipiert und angegangen werden. Denn nur, wenn alle am Kind beteiligten Institutionen auf Augenhöhe miteinander agieren, können wir eine Infrastruktur gestalten, die Kinder und ihre Familien in ihren speziellen Bedürfnissen abholen und sie in bestmöglichem Ausmaß fördern kann.

Meine gesamte Rede vom 13.12.2018 finden Sie hier: