Die Verankerung der Gemeinschaftsschulen – unser Gesetzesentwurf für längeres gemeinsames Lernen

Gemeinschaftsschulen Berlin
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In der 33. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses debattierten wir einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Schulgesetzes. Zentraler Aspekt dieses Pakets ist die Einführung der Gemeinschaftsschule als Regelschulform im Berliner Schulgesetz.  

Die Gemeinschaftsschule ist als inklusive Schule offen für alle Schüler*innen, und führt durch ein schulstufenübergreifendes Konzept vom Schulanfang bis zum Schulabschluss. Im Rahmen einer wissenschaftlichen Evaluation eines Pilotprojekts wurde abschließend festgestellt, dass Gemeinschaftsschulen eine erfolgreiche Ergänzung des schulischen Angebots darstellen. 

Durch ihren inklusiven und integrativen Ansatz gelingt es ihnen häufiger als anderen Schularten, auch Schüler*innen aus bildungsfernen Schichten an die Leistungsmitte heranzuführen und gleichzeitig leistungsstarke Schüler*innen zu fördern. Damit kann die Entkopplung von sozialer Herkunft und Bildungserfolg hier besonders gewährleistet werden.

Dank dem Verzicht auf äußere Fachleistungsdifferenzierung, vermittelt die Gemeinschaftsschule Schüler*innen entsprechend ihren individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten vertiefte allgemeine und berufsorientierende Bildung. Eine maximale individuelle Lern- und Leistungsentwicklung jedes einzelnen Kindes kann hier durch differenzierte Lernangebote und schülerbezogene Lern- und Förderplanung ermöglicht werden.

Gemeinschaftsschulen entwickeln sich aus dem Prinzip der Eigeninitiative und Freiwilligkeit heraus und sind deshalb von einem hohen Engagement ihrer Akteure geprägt. Dafür benötigen sie verlässliche Rahmenbedingungen. Mit ihrer Verankerung als Regelschule im Schulgesetz wollen wir die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen. 

Meine Rede vom 15.11.2019 für die Gemeinschaftsschulen sehen Sie hier: