Die Flüchtlingspolitik beschäftigt uns in den letzten Monaten stark. Berlin ist durch das LaGeSo dabei zum Sinnbild von Politik- und Verwaltungsversagen geworden. Ich wollte als kinder- und jugendpolitische Sprecherin daher vom Senat mehr Informationen zur Situation von geflüchteten Kindern in Berlin.
Im Folgenden finden Sie diese Anfragen:
Anfrage 17/17910: Wundersame Reduzierung von Geflüchteten:
Der Senat hatte mir auf meine vorhergehende Anfrage bekannt gegeben, dass 8.000 Kinder in Berliner Notunterkünften leben würden. Bei genauerer Betrachtung der Zahlen vielen Ungereimtheiten auf. Daher wollte ich genauer wissen, wie denn Kinder “verschwinden” könnten. Der Senat gab die unrichtigen Zahlen zu, berief sich dabei auf “derzeit bestehende Unzulänglichkeiten in der Validität” und zeigte Desinteresse am eigentlich erkennbaren Handlungsbedarf.
Anfrage 17/17992: Was unternimmt der Senat auf der Suche nach den verschwundenen Kindern?
Das Desinteresse des Senats zeigte sich in der Anfrage zu den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Denn zwar weiß der Senat dass letztes Jahr 4.250 UMF nach Berlin gekommen seien, jedoch hat der Senat kein klares Konzept für das Verfahren und die rechtliche Betreuung für diese Kinder. Falls diese verschwinden, so scheert das in der Senatsverwaltung auch niemanden. Statt Antworten zu liefern, verweist man auf die Möglichkeit der Vermissentenanzeige.
Anfrage 17/7991: Wann bekommen UMF in Berlin einen Vormund?
Die unbegleiteten Minderjährigen brauchen Vormünder. Ich wollte daher genaueres zum sogenannten Clearingverfahren wissen, und wie sichergestellt werden kann, dass zügige und zielführende Verfahren durchgeführt werden. Hier gibt es vom Senat nicht nur eine dürftige Beantwortung – es wird schlicht nicht auf die Fragen eingegangen. Die Planlosigkeit im Umgang mit Flüchtlingskindern in Berlin ist erschreckend und muss sich daher dringend ändern.
Anfrage 17/18126: Was passiert mit UMF, wenn Sie 18 werden?
Laut Senat sind derzeit ca. 1.900 UMF nur in temporären Unterbringungseinrichtungen. Auch wenn der Senat sich um entsprechende Kostenerstattungen kümmert, so erweist sich die Situation von UMF immer noch als ungenügend, da der Senat sich zwar des rechtlichen Rahmens nach dem SGB VIII bewusst ist, aber der Überblick über die tatsächliche Situation in Berlin nicht ersichtlich wird.
Sobald UMF 18 werden, sind Sie rechtlich gesehen Erwachsene und damit nicht mehr durch die Jugendämter in Obhut zu nehmen. Allerdings besteht die Möglichkeit zur Hilfe für junge Volljährige. Diese wird laut Senatsangaben auch gewährt, da der Senat jedoch keine Leitlinie vorgegeben hat, entscheiden allein die Jugendämter.
Es ist offensichtlich: Der Senat hat kein Konzept bei der Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingskindern. Hierzu auch meine Pressemitteilung vom 22.03.2016.
Folgende Datei downloaden: s17-17992-Verschwundene-Kinder.pdf (PDF)
Folgende Datei downloaden: S17-17991-Vormund-UMF.pdf (PDF)