Gemeinsam mit meiner Fraktion fordere ich eine Ausführungsvorschrift für das Asylbewerberleistungsgesetz, die sicherstellt, dass auch Kinder mit Behinderungen aus Flüchtlingsfamilien die Hilfen und Förderungen erhalten, die sie benötigen. Die derzeitige Situation dieser Kinder ist derzeit höchst prekär. Kinder mit Behinderung aus Familien von Geflüchteten müssen oft monatelang auf die Gewährung von medizinischen Leistungen, Pflegehilfsmitteln, Mobilitätshilfen, therapeutischer Förderung usw. warten. Dabei ist nicht nur allgemeine anerkannt, dass ein Ausbleiben dieser Hilfen schwerwiegende Folgen für das Kind haben kann – es ist auch das Recht jedes Kindes, diese Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die derzeitige Situation verstößt gegen die UN-Behindertenrechtskonvention und die UN-Kinderrechtskonvention. Deshalb muss der Rot-Schwarze Senat jetzt endlich handeln. Nähere Informationen zur Situation von geflüchteten Kindern mit Behinderungen hier in einer Broschüre und hier in meiner Schriftlichen Anfrage.
Der gesamte Antrag ist hierzu finden.
Der Senat wird aufgefordert, umgehend eine Ausführungsvorschrift zum § 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes zu erlassen, die die Grundsätze der UN-Behindertenrechtskonvention, der UN-Kinderrechtskonvention, der EU-Aufnahmerichtlinien und des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland in den Mittelpunkt stellt, da die bisher gültigen Regelungen die angemessene Versorgung von Kindern mit Behinderung durch Ermessensregelungen und Zeitverzug behindern. Ziel der AV soll sein, sicherzustellen, dass alle Kinder mit Behinderung schnell und umfassend die Hilfen und Förderungen erhalten, die ihnen eine gute Entwicklung ermöglichen. Sie und ihre Familien sollen Zugang zu Beratung und langfristiger Unterstützung erhalten. Dazu ist auch das Vorhalten von ausreichenden, fachlich für diese Problematik geschulten Sprachmittlern vorzusehen.