Schriftliche Anfrage: Wie setzt der Berliner Senat das europäische Übereinkommen zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch um?

Das Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor Ausbeutung und sexueller Gewalt hat nach sieben Jahren endlich auch in der Bundesrepublik Gesetzesrang und bindet damit auch Berlin. Daher fragte ich den Rot-Schwarzen Senat, wie er gedenkt, dieses Übereinkommen umzusetzen. Der sieht sich mit dem Berliner Kinderschutzgesetz, dem “Netzwerk Kinderschutz” und mit dem “Netzwerk gegen sexuelle Gewalt” gut aufgestellt und verweist auf die Antwort auf die Große Anfrage der Linken zum Thema. Bei der Prävention von sexueller Gewalt in der Schule setzt der Senat auf Aufklärung im Rahmen der Sexualerziehung und eine Förderung der Ich-Stärke. Beratungsangebote sind nach Senatsmeinung mit der Hotline Kinderschutz, den Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten und den Kinderschutzprojekten ausreichend vorhanden. Zur Unterstützung von Opfern sexueller Gewalt arbeitet der Senat ein Konzept für ein ergänzendes Hilfesystem aus. Allerdings ist die Nachfrage an präventiven Angeboten für Schulen und Kitas viel höher als sie durch die vom Land finanzierten Träger bewältigt werden können. Auch die Beratungsangebote reichen nicht aus, um den Betroffenen zeitnah helfen zu können. Mir ist bekannt, dass Beratungsstellen wegen mangelnder Ressourcen die Intensität der Beratungen kürzen mussten und z.B. Angebote für Paare ganz zurückfahren mussten. Der Senat ist hier in der Pflicht unbedingt Abhilfe zu schaffen. Von einer Umsetzung des Übereinkommens ist das Land Berlin deshalb aus meiner Sicht noch weit entfernt.
Anfrage und Antwort sind hier zu finden.