Zur Förderung von Schüler*innen mit dem sonderpädagogischem Förderschwerpunkt “geistige Entwicklung” oder “Autismus” können an allgemein bildenden Schulen und an inklusive Schwerpunktschulen in Berlin sogenannte “pädagogische Unterrichtshilfen” eingesetzt werden.
Diese unterstützen die Lehrkräfte in der Betreuung und sonderpädagogischen Förderung der entsprechenden Schüler*innen.
Als pädagogische Unterrichtshilfe kann ein/e staatlich anerkannte Erzieher*in mit dem absolvieren der berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahme “Sonderpädagogische Zusatzqualifikation für pädagogische Unterrichtshilfen“ arbeiten oder bei entsprechenden Fähigkeiten oder Erfahrungen eingewiesen werden.
Da seit Jahren ein stetiger Zuwachs an entsprechender Schülerschaft zu verzeichnen ist, ist der Bedarf an pädagogischen Unterrichtshilfen und ihr Wert in der Bildung der multiprofessionellen Teams an Berliner Schulen in den letzten Jahren enorm gewachsen.
Zu den aktuellen Zahlen, Berufsbild und Anstellungsverhältnissen habe ich am 06.12.18 in folgender Anfrage den Senat befragt:
Anfrage_pädagogische-Unterrichtshilfen
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