Mit den Änderungen des Berliner Kindertagespflegeförderungsgesetzes (KitaFöG) im Jahr 2018 wurden Verfahren vorgegeben, die eine Meldung und Erfassung von Zuzahlungen an Berliner Kindertagesstätten vorschreiben, und diese im Interesse der Eltern regulieren können.
Mit diesen Verfahren sollen Eltern vor unangemessenen finanziellen Forderungen geschützt und deren Freiheit in der Wahl der Betreuungseinrichtung garantiert werden. Der Abschluss eines Betreuungsvertrags darf nicht von Zuzahlungen abhängig gemacht werden.
Die Neuregelung sieht eine Obergrenze von 90€ pro Monat für zusätzliche, zum regulären Angebot der Kita zukommende Leistungen vor. Weiterhin müssen diese Zuzahlungen über eine Software der Berliner Jugendhilfe von seitens der Träger angezeigt werden.
Den aktuellen Sachstand zu den erfolgten Anzeigen durch die Kitas habe ich bei der Senatsverwaltung in folgender Anfrage eingeholt:
Anfrage_Fördervereine_an-kitas
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