Die Förderung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf soll in Berlin vorrangig im gemeinsamen Unterricht mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in allgemein bildenden Schulen erfolgen.
Es besteht jedoch für Grundschulen die Möglichkeit, nach Zustimmung der bezirklichen Jugendämter, in Zusammenarbeit mit Trägern der Jugendhilfe ausnahmsweise auch temporäre sonderpädagogische Kleinklassen in Verbindung mit einer Tagesgruppe einzurichten.
Zu dem aktuellen Umsetzungsstand der sonderpädagogischen Kleinklassen, habe ich am 20.11.2018 eine Anfrage an die Senatsverwaltung für Bildung,, Jugend und Familie gestellt.
Dieser zufolge wurden im Schuljahr 2018/19 89 Kleinklassen mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit insgesamt 730 Plätzen eingerichtet.
Die gesamte Anfrage können Sie hier lesen:
Unsetzungsstand-sonderpädagogische-Kleinklassen
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