Die Förderung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf soll in Berlin vorrangig im gemeinsamen Unterricht mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in allgemein bildenden Schulen erfolgen.
Es besteht jedoch für Grundschulen die Möglichkeit, nach Zustimmung der bezirklichen Jugendämter, in Zusammenarbeit mit Trägern der Jugendhilfe ausnahmsweise auch temporäre sonderpädagogische Kleinklassen in Verbindung mit einer Tagesgruppe einzurichten.
Zu dem aktuellen Umsetzungsstand der sonderpädagogischen Kleinklassen, habe ich am 20.11.2018 eine Anfrage an die Senatsverwaltung für Bildung,, Jugend und Familie gestellt.
Dieser zufolge wurden im Schuljahr 2018/19 89 Kleinklassen mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit insgesamt 730 Plätzen eingerichtet.
Die gesamte Anfrage können Sie hier lesen:
Unsetzungsstand-sonderpädagogische-Kleinklassen
Verwandte Artikel
Meine Rede im Parlament zum Antrag der CDU auf Entlassung der Bildungssenatorin
In der 70. Sitzung des Parlaments hat die Fraktion der CDU mit einem dringlichen Entschließungsantrag die Entlassung der Bildungssenatorin gefordert.
Weiterlesen »
Bild: Olja Koterewa
Meine Bilanz 2016-2020
Das Jahr 2020 neigt sich dem Ende zu. Das bedeutet auch: nächstes Jahr um diese Zeit werden die Berliner*innen bereits ein neues Abgeordnetenhaus gewählt haben. Für mich ist es deshalb…
Weiterlesen »
Bild: Pixabay
Geschafft: Unser Grüner Vorschlag für ein Berliner Familienfördergesetz liegt vor!
Unsere Fraktion im Abgeordnetenhaus hat einen Grünen Entwurf für das Familienfördergesetz verabschiedet. Damit sind wir einem wichtigen familienpolitischen Ziel nähergekommen: noch in dieser Legislatur ein Familienfördergesetz für Berlin und damit…
Weiterlesen »