Neues zur Geschlossenen Unterbringung aus der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter

Zum Thema Geschlossene Unterbringung tut sich was, auch auf der fachlichen Bundesebene. Das Landesjugendamt Westfalen-Lippe legt zur Sitzung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter seinen Beschluss zum Thema vor. Im Beschluss wird der Ausbau der Geschlossenen Unterbringung für fachlich nicht sinnvoll befunden. Außerdem betont er noch einmal die Wichtigkeit der Kontrolle der Anbieter solcher Einrichtungen, auch mit unangemeldeten Besuchen, damit die Rechte der Kinder und Jugendlichen gewahrt bleiben.
Ich halte diesen Beschluss für einen Schritt in die richtige Richtung und freue mich über diese Entwicklung in der Fachwelt.
Der gesamte Beschluss ist hier zu finden.