Am 22.4.2021 haben wir im Berliner Abgeordnetenhaus in der 1. Lesung über das Familienfördergesetz debattiert. Einstimmig konnte es für weitere Beratungen in die Ausschüsse überwiesen werden. Ich hoffe auf ein nun zügiges Verfahren und auf eine baldige Verabschiedung des Gesetzes, noch in dieser Legislatur.
Ausgehend von einem vielfältigen Familienbild wollen wir mit dem Familienfördergesetz berlinweit einheitliche Standards der Familienarbeit schaffen. Angebote für Familien, sowohl einrichtungsbezogene wie auch aufsuchende, sollen bedarfsgerecht in allen Bezirken weiterentwickelt und mit qualitativen und quantitativen Fach-Standards verbindlich abgesichert werden. Der Bedarf wird dabei an einwohnerbezogenen Richtwerten ermittelt und an die jeweiligen Sozialräume angepasst. Zur Unterstützung und als erste Anlaufstellen für Familien sollen Familienservicebüros und Familienzentren flächendeckend etabliert werden.
Ich freue mich, an diesem bundesweit bisher einmaligen Vorstoß in Richtung zukunftsorientierter Familienarbeit beteiligt zu sein. Und danke allen bisher Mitwirkenden für ihre eingebrachte Expertise und ihr Engagement für die Schaffung dieser Gesetzesvorlage.
Den gesamten Gesetzestext können Sie hier lesen:
FamilienfoerdergesetzMeine Rede vom 22.4.2021 sehen Sie hier: