In Berlin werden jedes Jahr zwsichen 2,1 und 2,5 % der Kinder mit einer bleibenden beidseitigen Hörstörung geboren. Wichtig ist daher schon von früh an die rechtzeitige Diagnose, Behandlung und Betreuung für hörgeschädigte Kinder, um ihnen Teilhabe und Inklusion von klein an zu ermöglichen.
Zur Situation in Berlin habe ich eine Anfrage gestellt:
Grundsätzlich beginnt es schon mit den Geburtseinrichtungen, die verpflichtet sind, ein Neugeborenen-Hörscreening anzubieten und anschließend bei Bedarf entsprechende Therapiemöglichkeiten zu leisten. Dabei geht es nicht nur um stationäre und ambulante Angebote von Beginn an, sondern bei Bedarf auch die Betreuung und Förderung in der Kita.
Die Anfrage zeigt erfreulicherweise, dass es in Berlin dafür Konzepte gibt. Wichtig ist, dass diese niedrigschwellig zugänglich sind und stets entsprechende Kapazitäten vorgehalten werden können. Denn wir wollen auf kein Kind verzichten.
Der Senat hat sich zum Ziel gesetzt, eine bedarfsgerechte Angebotsstruktur mit verstärkter wohnortnaher Förderung und Versorgung zu verbessern. Dieses Ziel gilt es nun konsequent weiter zu verfolgen.
Die komplette Anfrage finden Sie hier: