Meine Anfrage: “Zumessung Sonderpädagogische Förderung”

Anfrage Zumessung Sonderpädagogische Förderung
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Sonderpädagogische Förderung dient dem Ausgleich von behinderungsbedingten Nachteilen, mit dem Ziel den Betroffenen ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung zu ermöglichen.

In Berlin haben mehr als die Hälfte aller Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf diesen in den Förderschwerpunkten Lernen (L), Emotionale und soziale Entwicklung (E) oder Sprache (S). Deshalb wird seit dem Schuljahr 2017/18 schrittweise die verlässliche Grundausstattung für sonderpädagogische Förderung in den Schwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache (L-E-S) eingeführt.

Über einen Indikator – gemessen an der Quote der von Lernmitteln befreiten Schüler*innen (=”lmb-Quote”) – werden die sozioökonomischen Bedingungen ermittelt, unter denen einen Schule arbeitet. An diesem Indikator wird der Bedarf an sonderpädagogischer Förderung in den Bereichen LES für die entsprechende Schule berechnet, und Mittel in entsprechender Höhe an die Einrichtungen verteilt. Dies soll zu mehr Verteilungsgerechtigkeit und zum individuellen Ausgleich sozialer Nachteile führen.

Den aktuellen Sachstand des Umstellungsprozesses der Sonderpädagogischen Zumessungen im Rahmen der verlässlichen Grundausstattung an Berliner Schulen habe ich in meiner Anfrage vom 21.12.2018 erhoben. Die gesamte Anfrage lesen Sie hier:

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