Zwischen Jugendamt und Jugendgerichten gibt es immer wieder einmal Streit, ob das Jugendamt die Maßnahmen, die sich aus den Weisungen der Gerichte ergeben, ohne eigene Prüfung der Notwendigkeit bezahlen muss oder nicht. Die Rechtslage ist, dass das Jugendamt überprüfen kann, ob die Weisungen geeignet und notwendig sind. Da mir zugetragen wurde, dass es derzeit wieder Beschwerden gibt, dass Jugendämter nicht zahlen, habe ich mit meinem Kollegen Dirk Behrendt, dem rechtspolitischen Sprecher meiner Fraktion, eine Anfrage gestellt. Darin fragen wir den Senat, ob diese Anschuldigungen zutreffend sind, was der Senat bestreitet. Eins bleibt klar: Durch eine auskömmliche Finanzierung der Berliner Jugendhilfe würden solche Probleme gelöst. und der Kontakt zwischen Jugendamt und Jugendgericht wieder verbessert.
Die gesamte Anfrage finden Sie hier.
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