Im April 2014 fragte ich den Senat in einer Schriftlichen Anfrage, wie er die Sicherung der Jugendförderung nach §11 SGBVII zu gewährleisten gedenkt. Diese Frage stellte sich mir vor dem Hintergrund, dass der Rot-Schwarze Senat die Jugendförderung nicht ausreichend finanziert und die Verantwortung an die Bezirke abschiebt. In der Antwort wird klar, dass der Senat über keine vernünftige Zukunftsplanung verfügt. Anstatt einer Bedarfsanalyse und Überlegungen anzustellen, wie die Standards der Jugendarbeit durch ausreichende Finanzierung gesichert werden könnten, rechnet der Senat von Jahr zu Jahr und stellt sich nicht seiner Verantwortung. Schon im Dezember letzten Jahres verlangte der Landesjugendhilfeausschuss gegenüber dem Senat, “einen Vorschlag zur gesetzlichen Fixierung von fachlichen, personellen, sächlichen und qualitativen Standards der Angebote nach § 11 SGB VIII sowie eines diese Standards sicherstellenden Finanzierungsmodells zu erarbeiten”. Dabei handelt es sich um einen Beschluss, der den Senat eigentlich bindet. Diese Initiative verläuft erst einmal im Sande, obwohl allen, auch dem Berliner Senat und der Rot-Schwarzen Koalition klar ist, dass bei einem “weiter so”, die Kinder- und Jugendarbeit in Berlin vor dem Aus steht. Die Fortführung des bestehenden Finanzierungsverfahrens sorgt in einer Abwärtsspirale dafür, dass die Bezirke die Jugendarbeit immer billiger anbieten müssen. Es gibt keinerlei Qualitätsstandards, für deren Einhaltung den Bezirken entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die zwingend notwendigen Antworten für die Zukunftssicherung der Kinder- und Jugendarbeit in Berlin bleibt Rot-Schwarz wieder einmal schuldig.
Die komplette Anfrage mit Antwort ist hier zu finden.