Ende Oktober 2012 forderte ich den Senat in einer Kleinen Anfrage auf, Auskunft über den aktuellen Sachstand zu geben, was den ab Sommer 2013 geltenden Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung betrifft, da es hier in einzelnen Bereichen immer noch Probleme gibt. So ist nicht wirklich sichergestellt, dass für alle ein qualitativ gute Betreuungsplatz in Wohnortnähe garantiert ist. Die angespannte Fachkräftesituation ist mitnichten gelöst und der Senat ist auch nicht in der Lage, hier nach Bezirken aufgeschlüsselt detailliert Auskunft zu geben. Angesichts einer möglichen Klagewelle, die dem Land Berlin ab dem Sommer bevorstehen könnte, geht der Senat davon aus, dass alle Eltern mit den ihnen zustehenden Kinderbetreuungsplätzen versorgt werden können. Hier bleibt im Interesse aller Beteiligten nur zu hoffen, dass der Senat mit seinem Optimismus Recht behält.