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Meine Reden im Parlament am 18.10.2018

In der 32. Sitzung des Abgeordnetenhauses habe ich zu drei Anträgen bildungs- und familienpolitischer Relevanz Stellung bezogen:

Antrag der Koalitionsfraktionen zur Aufwertung der Sozial- und Erzieherberufe

Alle Koalitionen des Abgeordnetenhauses unterstützen einstimmig den Antrag und fordern darin den Senat auf, sich für eine sichtbar bessere Bezahlung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungssektor einzusetzen.  Ich appelliere an alle Beteiligten, insbesondere die Senatsverwaltung für Finanzen, sich intensiv um eine bessere Eingruppierung der Sozial- und Erzieher*innenberufe zu bemühen. Es ist kein tragbarer Zustand, dass Universitätsabsolvent*innen mit einem Masterabschluss im Regionalen Sozialen Dienst auf einer Tarifstufe der E9 eingestellt werden. Wir müssen diesen Beruf, wie auch den der Erzieher*innen dringend attraktiver gestalten, um ausreichend Bewerber*innen dafür zu finden.

Meine vollständige Rede dazu finden Sie hier:

Meine Rede in der 32. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses zur Aufwertung der Sozial- und Erzieherberufe 

Antrag der Koalitionsfraktionen zur Stärkung der Quereinsteiger


Der Antrag fordert eine bessere Unterstützung und Integration von Quereinsteiger*innen in den Lehrerberuf. Er umfasst insbesondere die Evaluation von bereits getroffenen Maßnahmen, die Absenkung der Unterrichtsverpflichtungen für Quereinsteiger*innen und ihre Begleitung durch Mentor*innen. Eine aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung zeigt, dass das Land Berlin deutschlandweit Vorreiter in Unterstützungsprogrammen für Quereinsteiger ist. Über 60 Mio. Euro stehen dafür im aktuellen Haushalt bereit. Dies ist ein Verdienst von rot-rot-grün. Wir sind bei der Rekrutierung von Menschen jenseits der üblichen Bildungsbiographie Schule-Uni-Schule für unseren Lehrbetrieb mitten in einem laufenden Prozess, der ständig nachgesteuert werden muss. Aber im Sinne der Multiprofessionellen Teams befinden wir uns auf einem erfolgsversprechendem Weg.

Meine vollständige Rede dazu finden Sie hier:

Meine Rede in der 32. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses zur Stärkung der Quereinsteiger

Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes

In ihrem Gesetzentwurf plädiert die AfD dafür, dass Quereinsteiger*innen nicht mehr zwingend die Qualifikation für ein zweites Fach nachweisen. bzw. nachstudierten müssen. Dieser Gesetzentwurf wird in zweiter Lesung abgelehnt. Wir haben gegenwärtig hochqualifizierte Kräfte an den Berliner Schulen, welche den Anforderungen des Lehrerbildungsgesetzes entsprechen müssen. Um den aktuellen Fachkräftemangel abzufangen, ist es natürlich auch notwendig, über verschiedene Zugangsmöglichkeiten in den Beruf nachdenken. Dies passiert schon und stellt eine große Herausforderung an die Berliner Senatsverwaltung dar. Ein-Fach-Lehrer*innen arbeiten an den Berliner Schulen, diese müssen jedoch weiterqualifiziert werden, damit sie als mindestens Zwei-Fach-Lehrer*innen den geforderten Qualitätsstandarts entsprechen.

Meine vollständige Rede dazu finden Sie hier:

Meine Stellungnahme in der 32. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses zum Gesetzesentwurf der AfD-Fraktion

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