Auf seiner letzten Sitzung beschloss der Landesjugendhilfeausschuss den Senat aufzufordern mehr Geld für den Kitaausbau bereitzustellen. Damit bestätigte auch die Fachwelt, dass der Senat mit seiner Behauptung, ohne zusätzliches Geld den Kitaausbau stemmen zu können, falsch liegt. Meine Fraktion unterstützt diese Sichtweise und fordert den Senat auf 100 Mio € zusätzlich für den Ausbau von Kindertagesstätten zur Verfügung zu stellen.
Hier der Wortlaut des Beschlusses:
Der LJHA fordert den Senat und das Abgeordnetenhaus auf für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 den Ausbau mit Plätzen der Kindertagesbetreuung über die vorgesehenen Mittel in Höhe von jeweils 16 Mio. € hinaus zu verstärken. Der weitere notwendige Aufbau von Plätzen in der Kindertagesbetreuung in den kommenden Jahren wird nur noch unter Berücksichtigung auch von An- und Erweiterungsbauten als auch Neubauten zu bewerkstelligen sein. Dies führt zu einem deutlichen Anstieg der benötigten finanziellen Mittel je geschaffenen Platz. Darüber hinaus fordert der LJHA den Senat als auch das Abgeordnetenhaus auf entsprechende Verpflichtungsermächtigungen für diese Mittel im Haushaltsplan auszuweisen, damit der notwendige Ausbau ohne Unterbrechung gelingen kann. Der LJHA warnt davor die neugeschaffenen Plätze zuwendungsrechtlich an eine bestimmte Altersgruppe zu binden, da damit eine flexible und bedarfsgerechte Belegung der Plätze unverhältnismäßig eingeschränkt würde.
Begründung: Nach den augenblicklichen Prognosen ist abzusehen, dass die aus dem Landesprogramm und den Bundesmitteln zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen werden, die Zielplanung im Kitaplatzausbau zu erreichen. Die Finanzplanung des Landes Berlin (Senatsbeschluss vom 25. September 2012) sieht für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 für den Kitaausbau Mittel in Höhe von jeweils 16 Mio. € vor. Angesichts der Tatsache, dass in den nächsten Jahren auch der Neubau von Kindertagesstätten notwendig sein wird, ist davon auszugehen, dass von deutlich höheren Durchschnittskosten pro Platz entstehen. Die Zuwendungszusagen haben sich im Jahreswechsel 2012/13 unter anderem deshalb um mehrere Monate verzögert, weil eine Verpflichtungsermächtigung nicht ausgewiesen war. Zur rechtzeitigen Erfüllung des Rechtsanspruchs, wird aber eine schnelle Umsetzung des Ausbaus benötigt.