Kulturwandel in der Jugendarbeit – das Berliner Jugendfördergesetz

Jugendfördergesetz Berlin
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In seiner 43. Sitzung verabschiedet das Abgeordnetenhaus von Berlin das Gesetz zur Förderung der Beteiligung und Demokratiebildung junger Menschen.

Mit diesem Gesetz erhalten Leistungen der Kinder- Jugendarbeit gemäß § 11 des SGB VIII eine neue Rechtsgrundlage. In allen Bezirken sollen flächendeckend gleichwertige Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche entstehen, Räume für Diskussionen und Ideen geschaffen, und die Demokratiebildung in der Jugendarbeit gestärkt werden. Für alle Angebote gilt in Zukunft ein Leistungsversprechen. Diese Leistungen werden nach vereinbarten Standards finanziert, für welche die Bezirke vom Land das Geld bekommen.

In der parlamentarischen Debatte dazu haben wir wichtige Anregungen der Jugendverbände, von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, des Landes- und der bezirklichen Jugendhilfeausschüsse erhalten und  aufgegriffen. So sollen bei der Finanzierung künftig die Tarifabschlüsse des Landes Berlin berücksichtigt werden, denn gute Arbeit ist eine wichtige Voraussetzung für gute Qualität. Neu ist ebenfalls, dass alle Angebote auch für junge Menschen bis 27 Jahren zugänglich sind und Inklusion zu einem festen Grundsatz der Kinder- und Jugendarbeit wird.

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Planung der Jugendarbeit

Neu im Gesetz ist auch die Stärkung der Kinderbeteiligungsrechte. In der Planung der Angebote in den neu eingeführten bezirklichen Jugendförderplänen müssen sie zukünftig mit einbezogen werden. Jeder Bezirk erhält zusätzlich 2,5 Stellen, um das sicherzustellen. Das Gesetz ist somit ein echter Gewinn für das Lernen und Erfahren direkter Demokratie. Denn junge Menschen bekommen damit das verbindliche Recht an Entscheidungen mitzuwirken, die sie und ihr Umfeld direkt betreffen. Die Bezirke müssen die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen bei der Planung und Entscheidung über die Angebote nachweisen. 

Phase der Erprobung und Anpassung

Vieles von dem, was beschlossen wurde, muss erst erprobt werden. Nach zwei Jahren wird geprüft, wie sich das Gesetz im Alltag bewährt. Wir als Koalition plädieren dafür, die Chancen, die das Gesetz bietet, schnell zu nutzen. Und laden alle Beteiligten jetzt schon ein, gemeinsam an seiner Weiterentwicklung mitzuarbeiten.

Das gesamte Gesetz lesen Sie hier:

Jugendfördergesetz