Kriminalitätsbekämpfung nicht auf Kosten von Kindern – kein Populismus beim Kinderschutz!

Kinderschutz Kriminalitätsbekämpfung Berlin

Ein Kommentar zur Frage, ob der Staat als „Strafe“ gegen organisierte Kriminalität Eltern ihre Kinder wegnehmen darf und sollte.

Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität in Berlin muss mehr getan werden. Das ist vor allem Sache der Ermittlungsbehörden und der Strafjustiz. Es ist aber auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Aufgabe der Politik. Jahrzehntelanges Integrationsversagen hat zur Bildung von verfestigten kriminellen Strukturen beigetragen.
Es ist richtig und wichtig dass Bezirke, Land und die beteiligten Institutionen übergreifend gut zusammenarbeiten und alle Instrumente nutzen. 
Vollkommen falsch ist es aber, sich im politischen Wettbewerb mit populistischen Forderungen gegenseitig zu übertönen. Noch schlimmer, wenn dieses Geschäft nicht nur die hinlänglich bekannten Populist*innen betreiben, sondern auch Politiker*innen von demokratischen Parteien. Lockere Sprüche wie: „Man muss ihnen die Autos wegnehmen, die Immobilien, die Rolex und am Ende des Tages auch die Kinder“, sagen sich einfach daher, sind aber rechtlich und menschlich unhaltbar.

Es gibt ein zunehmend aufgeheiztes Klima, in dem Ressentiments gegen alle geschürt werden, die als „fremd“ angesehen werden. Da verwundert es nicht, dass sich rechts überholende Politiker*innen dann auch bisherige Tabus brechen, wenn es um Kinder und Eltern geht. 
So wird vorgeschlagen, ganze Generationen von Kindern einfach mal eben aus ihren Familien zu nehmen und sie fernab von ihrer Herkunft möglichst geschlossen zu erziehen.

Kein Vergessen der historischen Verantwortung Deutschlands

Bisher war es Konsens im deutschen Rechtsstaat nach 1945, dass Kinder niemals wieder als Druck-und Bestrafungsmittel des Staates missbraucht werden dürfen. 

In der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft wurden Familien willkürlich auseinandergerissen und Kindern ihren Eltern aus rassistischen, diskriminierenden und politischen Gründen weggenommen. Kinder wurden zur Bestrafung und Einschüchterung eingesetzt und in staatlichen Heimen oder linientreuen Familien indoktriniert.
Auch in der DDR-Diktatur wurden Kinder als Mittel zum Zweck der politischen Disziplinierung und als Druckmittel eingesetzt. Es gab Zwangsadoption von Kindern aus Familien, deren Eltern „Republikflucht“ begangen oder bei dem Versuch erwischt wurden. Kinder und Jugendliche wurden zur politischen Disziplinierung in Heime und Jugendwerkhöfe gesperrt. Dieser historische Kontext und die daraus entstehende Verantwortung dürfen bei den aktuellen Debatten nicht vergessen werden. 

Grundgesetzliche, familien- und jugendhilferechtliche Grundlagen verbieten das pauschale Wegnehmen von Kindern aus ihren Familien durch den Staat. In Artikel 6 haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes den besonderen Schutz der Familien vor staatlicher Willkür eingeführt. 

Erziehung und Sorge für ihre Kinder sind zuvörderst Recht und Pflicht der Eltern. Die staatliche Gemeinschaft wacht darüber; sie hat den Schutz der Kinder zu gewährleisten. Der Kinderschutz allein ist Pflicht und Grenze staatlicher Intervention in elterliche Rechte. Niemals darf das Strafrecht Grundlage für Eingriffe in diese elterliche Rechte sein. Die Sanktionierung von Menschen durch die Trennung von ihren Kindern ist verfassungswidrig und daher unmöglich.

Ein allerletztes Hilfsmittel

Der Staat darf und muss eingreifen, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist. Es geht aber immer um eine Einzelfallprüfung. Für jedes einzelne Kind, zu einem konkreten Zeitpunkt und in einer konkreten Situation. Die staatliche Reaktion auf eine Gefährdung des Kindeswohls muss immer angemessen und verhältnismäßig sein. Der Entzug der elterlichen Sorge, die Trennung von Kindern von ihren Eltern, darf nur das letzte Mittel sein, wenn andere Formen der Unterstützung nicht greifen. 

Hinzu kommt, dass die Jugendämter bereits heute massiv überlastet sind und selbst beim Kinderschutz Prioritäten setzen müssen. Auch die Plätze in Pflegefamilien und Jugendhilfeeinrichtungen reichen nicht aus. Die Mitarbeiter*innen müssen gestärkt werden, damit sie ihrer wichtigen Aufgabe gerecht werden können. Keinesfalls können sie als Ersatz für die Fälle herhalten, wo man mit dem Strafrecht nicht weiter kommt. 

Ein kriminelles Familienumfeld hat massiven Einfluss auf die Entwicklung und Sozialisierung eines Kindes. Patriarchale Strukturen, gesellschaftliche Diskriminierungserfahrungen und die Orientierung an männlichen hochkriminellen Familienmitgliedern begünstigen eine eigene kriminelle Entwicklung von jungen Menschen. Daran muss sich etwas ändern. Die Frage ist nur: wie? 

Reize für Kriminalität abbauen – Perspektiven schaffen

Männliche Jugendliche orientieren sich an den männlichen Familienmitgliedern, die mit Luxusgegenständen und einem Leben in Saus und Braus aus kriminellen Handlungen imponieren können. Denn diese Jugendlichen haben die Erfahrung gemacht, dass sie gesellschaftlich schon frühzeitig aussortiert und diskriminiert werden. Daher müssen sich diese Lebensumstände und Erfahrungen ändern. Ganz klar muss werden: kriminelles Handeln lohnt sich nicht! Die Vermögensabschöpfung hat nicht nur den Effekt, dass den Tätern das Leben im Luxus vermiest wird, sondern sie auch den Jüngeren gegenüber ihren Status verlieren. 

Gleichzeitig müssen wir alles tun, um die Lebenssituation der jungen Menschen zu verändern. Die Heranwachsenden bräuchten positive Erfolgserlebnisse und Motivation anstatt negativer Zuschreibungen. Auch durch die Politik. Wo sind die Aktivitäten des CDU-Stadtrats Liecke, um Unterstützung für seine Familien, Kinder und Jugendlichen zu werben, sein Einsatz für die Verbesserung der sozialen Durchlässigkeit von Bildungseinrichtung, seine Offensive, positive Rollenvorbilder zu entwickeln? Warum führt er nicht die Debatte, ob einige Lehrer*innen mit Kopftuch vielleicht doch beim Aufbrechen von Stereotypen helfen könnten? 

Nur langfristige Steuerung kann helfen

Jenseits von Populismus und einfachen Erklärungen ist völlig klar, dass jahrzehntelanges Versagen nicht in kurzer Zeit aufgearbeitet werden kann. Ich weiß, dass es in Neukölln ein sehr engagiertes Jugendamt gibt, engagierte freie Träger der Jugendhilfe und eine sehr aktive Zivilgesellschaft. Die Bekämpfung vom Kriminalität ist Aufgabe der dafür vorgesehenen Institutionen und Akteur*innen. Die beiden Senatoren für Inneres und Justiz, Andreas Geisel und Dirk Behrendt arbeiten an der besseren Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft, Ordnungsämtern, Finanzämtern, Schulämtern und Jobcentern. 

Langfristig bedarf es aber auch weiterer Ansatzpunkte, die R2G sich auf die Fahnen geschrieben hat. Wir streiten für die Verbesserung der Berliner Schulen, für die Stärkung von Familien durch ein Familienfördergesetz, für die gelungene Ganztagsschule und engere Kooperationen mit außerschulischen Partnern, wie etwa Sportvereinen und Jugendclubs.
Wir haben in diesem Bereich noch einen langen Weg vor uns.

Wenn es aber selbstverständlich ist, dass Menschen mit allen möglichen Hintergründen auch  Leistungsträger*innen unserer Gesellschaft sind und sein können, sich Anstrengung und Bildung lohnen – im Gegensatz zu Kriminalität –, dann besteht die Chance, die bestehenden Strukturen und mangelnden Lebenschancen zu durchbrechen. 

Dabei wird es auch zum Entzug des Sorgerechts und zur Herausnahme von Kindern aus ihrer Familie kommen können. 
Aber nicht als Instrumentalisierung von Kindern für die Bestrafung von Tätern, sondern im Rahmen des geltenden Rechtes: Als letztes Mittel zur Abwehr von konkreten Kindeswohlgefährdungen und der Schaffung einer verbesserten Perspektive im Einzelfall.