Am Andreas-Gymnasium in Berlin-Friedrichshain wurde bei einigen Schülerinnen und Schülern der siebten Klasse Unterstützungsbedarf aufgrund von Rechtschreibschwierigkeiten festgestellt. Daraufhin verschickte das Gymnasium an die Eltern mit der Übersendung der Information des Nachteilsausgleiches für den Deutschunterricht zeitgleich einen Anmeldebogen für Nachhilfeunterricht bei einem privaten Dienstleister (Intellego).
Zu diesem Fall von Werbung für einen kommerziellen Drittanbieter habe ich den Senat befragt. Die Antwort des Senats finden Sie hier.
Folgende Datei downloaden: S18-12688_Kommerzieller-Förderunterricht-an-Gymnasien.pdf (PDF)