Nach dem Vorstoß des Brandenburgerischen Justizministers, ein eigenes Jugendarrestgesetz einzuführen, fragte ich mit meinem Kollegen Dirk Behrendt den Senat, ob auch aus seiner Sicht eine Notwendigkeit für ein solches Gesetz besteht. Im November letzten Jahres organisierte ich ein Fachgespräch zur Rechtlosigkeit der Jugendlichen in Geschlossener Unterbringung, eine Forderung nach einer gesetzlichen Regelung der geschlossenen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen im Rahnmen der Jugendhilfe wurde bereits dort laut.
Wenn es gesetzliche Regelungen für den Jugendarrest geben wird, wäre nur noch die Geschlossenen Unterbringung von Kinder und Jugendlichen in der Jugendhilfe ein rechtsfreier Raum. In der Kleinen Anfragen wollten wir vom Berliner Senat über die Pädagogisierung des Jugendarrests sowie über die Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe und den Eltern informiert werden.
Die Antwort des Senats ist eingegangen und ist hier zu finden. Der Senat kündigt an, im Laufe dieses Jahres einen Entwurf eines Jugendarrestvollzugsgesetzes zu erarbeiten. Wir sind sehr gespannt, wie ein solcher aussehen wird. Es kann ein Schritt sein hin zum Ende der Rechtlosigkeit von Jugendlichen bei der Durchführung von freiheitsentziehenden Maßnahmen. Den Ausgestaltungsprozess werden wir kritisch begleiten.