Der Vorschlag des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, die Haasenburg-Heime mit einem neuen Konzept wieder in Betrieb zu nehmen, wird von der Brandenburger Jugendministerin Münch zu Recht abgelehnt. Sie merkt richtig an, dass ein neues Konzept nicht zwangsweise den Alltag in den Heimen zur Folge hat. Aus meiner Sicht hat die Haasenburg längst die Zuverlässigkeit verloren, dass ihr auch mit einem anderen Konzept wieder Kinder und Jugendliche anvertraut werden. Was für einen unzuverlässigen Gastwirt gilt, dem die Gaststättenerlaubnis entzogen wurde, muss auch für ein Unternehmen gelten, dem Kinder und Jugendliche anvertraut wurden, die dort gequält und misshandelt wurden.
In den Haasenburg-Heimen sah das Konzept zwar keine Kindeswohlgefährdung vor, trotzdem war diese Realität und die Heime waren jahrelang ncht in der Lage, dies zu verändern. Es ist nicht klar, wie der gleiche Träger nun gewährleisten soll, dass es nicht erneut zu einer solchen Situation kommt. Deshalb begrüße ich die Ablehnung des gerichtlichen Vergleichs mit der Haasenburg GmbH durch die Jugendministerin Martina Münch.
Die Ergebnisse der Untersuchungskommission sind hier zu finden.