Die Haasenburg wird dicht gemacht und nun? – Artikel Stachelige Argumente

Seit dem 06.11.2013 ist klar, die berüchtigte „Haasenburg“, eine geschlossene Jugendhilfeeinrichtung in Brandenburg, in der Kinder und Jugendliche misshandelt und gequält wurden und dem Machtmissbrauch von BetreuerInnen rechtlos ausgeliefert waren, wird dank der Aktivität Vieler, endlich geschlossen.
Geschlossene Unterbringungen (GU) von sog. schwierigen Kindern und Jugendlichen, bei denen scheinbar nichts anderes hilft, werden auch in Zukunft weiter untergebracht werden. Es reicht nicht, lediglich empört gegen das Wegschließen von Kindern zu sein. Solange das Familienrecht dies zulässt, wird es die GU geben.
Berlin schickt diese Kinder und Jugendliche nach Brandenburg, Baden-Württemberg oder Bayern – Kontrolle und Schutz durch Berliner Gerichte, Jugendämter oder Vormünder ist so nicht möglich. Wie können wir unsere Kids besser schützen?
Um politische und gesetzgeberische Handlungsaufträge zu entwickeln, hat die Grüne Abgeordnetenhausfraktion ein Fachgespräch unter dem Titel „Geschlossene Unterbringung – Kinder und Jugendliche ohne Rechte?“ durchgeführt. Viele Fachkräfte aus den Bereichen Kinder- und Jugendpsychiatrie, der freien und öffentlichen Jugendhilfe und von Seiten der Familiengerichte haben gemeinsam mit uns über Bedingungen diskutiert, die Kinder und Jugendliche besser schützen und ihre Rechte stärken.
Den betroffenen Kindern und Jugendlichen soll in Zukunft über das familiengerichtliche Verfahren hinaus ein Rechtsbeistand zur Seite gestellt werden, es braucht klare „Vollzugsregeln“, die die Rechte der Kinder garantieren und die Pflichten der Einrichtungen festlegen. Es darf keine langfristigen gerichtlichen Beschlüsse mehr geben, sie müssen in kurzen Fristen überprüft werden. Vormünder, RichterInnen und fallführende SozialarbeiterInnen in den Jugendämtern müssen verpflichtet und in die Lage versetzt werden, die Kinder und Jugendlichen regelmäßig zu besuchen. Es müssen verbindliche Beschwerdesysteme implementiert werden. Es müssen bundesrechtlich verbindliche Qualitätsstandards für diese Einrichtungen eingeführt werden. Sie müssen regelmäßig kontrolliert werden und transparent ihr Handeln offen legen. Es braucht unabhängige Fachbeiräte und einen regelmäßigen fachlichen Austausch. Ein wichtiger Satz einer Teilnehmerin lautete:
„Wenn ein Jugendlicher untergebracht ist, darfst du ihn nicht vergessen!“

Marianne Burkert-Eulitz