Die Rechte von ehemaligen Heimkindern der Behindertenhilfe, die Opfer von Gewalt wurden, sind bisher leider öffentlich nicht thematisiert worden.
Deshalb fragte ich den Rot-Schwarzen Senat, welche Kompensationsleistungen er für notwendig hält, welche konkreten Schritte er bisher unternommen hat und was er in Zukunft zu tun gedenkt, um ehemaligen Heimkindern in der Behindertenhilfe, die Opfer von Gewalt und Misshandlung geworden sind, zu ihrem Recht zu verhelfen.
Der Rot-Schwarze Senat sieht hier keine eigene Zuständigkeit und verschiebt diese Aufgabe, so wie er es viel zu oft tut, an die Bundesebene ab. Anstatt selbst initiativ tätig zu werden, wartet er auf ein Tätigwerden der für die Behindertenhilfe zuständigen Gremien auf Bundesebene, dies ist keine Politik, die sich aktiv für die Belange der Betroffenen einsetzt.
Die ganze Kleine Anfrage mit Antwort finden Sie/findet ihr unter diesem Link.