Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetengaus hat am 19.06.2012 beschlossen, über die bestehenden Anzeige- und Veröffentlichungspflichten hinaus auch berufliche (Neben-) Tätigkeiten bzw. deren Einnahmen für die Öffentlichkeit transparent zu machen. Diese und weitere Angaben finden Sie hier.
Die Leistungen an Abgeordnete regelt das Landesabgeordnetengesetz (LabgG). Als Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses erhalte ich nach § 6 LabgG eine monatliche Diät in Höhe von 3.742 € (voll zu versteuern, kein 13. Monatsgehalt).
Darüber hinaus erhalte ich nach § 7 Abs. 2 Satz 1 und 3 LabgG eine monatliche Kostenpauschale in Höhe von 2.391 €. Die Kostenpauschale dient dazu, die durch die Ausübung des Mandats entstehenden Aufwendungen abzudecken.
Ich bin freiwillig gesetzlich krankenversichert, nach § 19 LabgG erhalte ich einen pauschalen Zuschuss zur Krankenversicherung von 255,00 €.
Ich übe eine Nebentätigkeit als Rechtsanwältin aus. Daraus erziele ich derzeit kein Einkommen.
Zur Beschäftigung von persönliche Mitarbeiter*innen steht mir monatlich eine Kostenpauschale von bis zu 3.049 € zu.
Einmalig kann ich die Erstattung eines Arbeitscomputers beantragen (bis zu 1500 €).
Ich spende monatlich 430 € an BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berlin.