Um die Jahreswende musste man Presseberichte über die Zustände in geschlossenen Heimen der gewinnorientierten Haasenburg GmbH aus Brandenburg lesen, in denen auch viele Hamburger Kinder “weggeschlossen” waren. Offenbar wurden hier massiv Persönlichkeitsrechte von Kindern und Jugendlichen verletzt und offensichtlich machten hier weder die Brandenburger noch die Hamburger Behörden eine besonders gute Figur. In dem erschütterndem TAZ-Artikel vom 15.02.2013 kann man nähere Einzelheiten nachlesen.
Man kann für die betroffenen Berliner Kinder und Jugendlich nur inständig hoffen, dass sie nicht auch unserem Bundesland derartigen Bedingungen ausgesetzt sind, die einer modernen und die Persönlichkeitsrechte achtenden Kinder- und Jugendhilfe einfach unwürdig sind! Aber kommen der Berliner Senat und die zuständigen Behörden ihrer Aufsichts- und Schutzpflicht auch nach? Wie gehen sie mit diesem Thema um? Anlass genug, hier ein entsprechende Anfrage zu stellen.
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