Nach einer zweiten Anfrage ist der Senat durch eine ziemlich merkwürdige Rechtskonstruktion doch tatsächlich zu dem Ergebnis gekommen, dass es bei der “Verschulung” der Jugendhilfe im Bezirksfürstentum Neukölln mit rechten Dingen zugeht:
Nach einer zweiten Anfrage ist der Senat durch eine ziemlich merkwürdige Rechtskonstruktion doch tatsächlich zu dem Ergebnis gekommen, dass es bei der “Verschulung” der Jugendhilfe im Bezirksfürstentum Neukölln mit rechten Dingen zugeht: