Die Skandale rund um die Geschlossene Unterbringung in der Haasenburg liegen mittlerweile etwas zurück, Zeit nachzufragen, wo und wie Berlin derzeit seine Kinder geschlossen unterbringt. Dies habe ich in einer Schriftlichen Anfrage an den Rot-Schwarzen Senat getan. Der Antwort ist zu entnehmen, dass 2013 24 Kinder und Jugendliche derzeit nach §1631b BGB geschlossen untergebracht werden, davon zwölf in der Berliner Krisen- und Clearingeinrichtung, die anderen außerhalb Berlins. Weitere 51 Kinder und Jugendliche wurden 2012 nach dem Gesetz für Psychisch Kranke in kinder- und jugendpsychiatrischen Kliniken untergebracht.
Bezüglich der Wahrung der Rechte geschlossen untergebrachter Kinder und Jugendlicher verweist der Senat auf die neue Ausführungsvorschrift Hilfeplanung aus 2014 und auf das Jugend-Rundschreiben aus 2013 der Senatsverwaltung. Die neue Berliner Beratungs- und Ombudsstelle in der Jugendhilfe ist ein gutes Instrument zur Interessenswahrung der Kinder- und Jugendlichen. Die Durchsetzung der Kinderrechte in kinder- und jugendpsychiatrischen Kliniken beschränkt sich auf Erwachsenenstrukturen, wie Patient_innenfürsprecher_innen, Patientenbeauftragte und die Beschwerde- und Informationsstelle Psychiatrie in Berlin. Hier ist fraglich, inwieweit dies ausreicht und ob hier die Kinderrechte genügend Beachtung finden.