Immer wieder höre ich von Konflikten in Kindertageseinrichtungen um das Thema Essen. Deshalb fragte ich den Senat in einer Schriftlichen Anfrage, wie die Qualitätssicherung in der Essensversorgung gewährleistet wird. In der Antwort verweist der Senat auf die Verantwortung der Einrichtungsträger, die verpflichtet seien, die vereinbarten Qualitätskriterien einzuhalten. Werden diese nicht eingehalten, würde der Senat tätig werden, allerdings sei ein solcher Fall nicht bekannt. Unzufriedene Eltern sollen sich bei Beschwerden an die Leitung, den Träger oder die Elternvertretung wenden, um gemeinsame Lösungen zu finden. Bei den Kitaeigenbetrieben wird laut Senat auf Biokost, Regionalen Anbau und frisches Obst und Gemüse, sowie auf Allergien und vegetarische/vegane Angebote geachtet, sowohl bei selbst als auch bei von Caterern zubereitetem Essen. Veränderungsbedarf bei den Qualitätskriterien der Qualitätsvereinbarung Tageseinrichtungen (QVTAG) oder bei der Höhe der Mittagessenspauschale sieht der Rot-Schwarze Senat nicht.
Die vollständige Anfrage ist hier zu finden.
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