In einer Schriftlichen Anfrage fragte ich den Senat nach den Zuschüssen für die Fachschulen für Sozialpädagogik in freier Trägerschaft im Vergleich zu Grundschulen und Gymnasien in freier Trägerschaft. Bei beiden beträgt die Förderung 93% der vergleichbaren Personalkosten (staatlicher Schulen). Allerdings ist der Zuschuss von 93% bei Berufsfachschulen nur eine Obergrenze. Liegen die tatsächlichen Personalkosten der Schule darunter, sinkt auch der Zuschuss (auf maximal 100% der maximalen Personalkosten).
Dies hat zur Konsequenz, dass Berufsfachschulen in freier Trägerschaft ihre Zuschüsse ausschließlich für die Finanzierung des Personals verwenden können und nicht für Raum- oder Sachkosten, wie beispielsweise Grundschulen in freier Trägerschaft. Dies führt dazu, dass sie gezwungen sind, Schulgeld zu erheben, obwohl sie im Auftrag des Landes Berlin den so wichtigen Fachkräftemangel auffangen helfen. Im Unterschied zu Grundschulen und Gymnasien in freier Trägerschaft sind sie keine klassischen Ersatzschulen und stehen somit nicht in Konkurrenz zu öffentlichen Berufsfachschulen.
Obwohl sie die eigentlich staatliche Aufgabe erfüllen, genügend Erzieher_innen auszubilden, um den Rechtsanspruch der Kinder auf frühkindliche Bildung in der Kita zu garantieren, werden sie noch schlechter gestellt als Grundschulen in freier Trägerschaft.
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