Ich fragte den Rot-Schwarzen Senat nach Rahmenbedinungen für den Umgang mit Kindern in Berliner Familiengerichten und nach den Weiterbildungsmöglichkeiten für Richter_innen. In den Jahren 2011 bis 2013 stieg die Zahl der Kindschaftssachen vor Berliner Familiengerichten leicht von 10.594 auf 11.799 Fälle. Leider gibt der Senat in seiner Antwort auf die meisten Fragen keine Antwort. So ist weder Qualifikationskriterien von Familienrichter_innen noch ihrer Verbleibensdauer am Gericht erfahrbar. Auch wie viele Verfahrensbeistände den Kindern zur Seite gestellt wurden, wird nicht bekanntgegeben. In der Antwort geht der Senat recht ausführlich auf die Weiterbildungsmöglichkeiten ein und weist darauf hin, dass 2014 alle Angebote überlaufen waren.
Die komplette Antwort ist hier zu finden.