Auf Grund des aktuellen Geschehen bekomme ich gegenwärtig Nachrichten und Bitten um Stellungnahme zum Thema „Nicht-Verlängerung des Probejahres am Gymnasium“.
Die Problematik ist sensibel, da es im Rundschreiben an die Schulleitungen der allgemeinbildenden Schulen und beruflichen Gymnasien vom 23.04.2020 “nur” eine Empfehlung zum Umgang mit dem Probejahr gibt.
Nicht-Bestehen des Probejahrs am Gymnasium
Für diejenigen, die das Probejahr am Gymnasium – trotz der Empfehlung einer großzügigen Anwendung – nicht bestanden haben:
Bitte melden Sie sich im Einzelfall bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und zwar direkt bei Senatorin Scheeres (E-Mail) und Staatssekretärin Stoffers (E-Mail). Die Einzelfälle werden dort entsprechend geprüft.
Beschwerdemanagement
Ergänzend können Sie sich an das Qualitäts- und Beschwerdemanagement der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wenden.
Rundschreiben an die Schulleitungen der allgemeinbildenden Schulen und der beruflichen Gymnasien
Zu Ihrer Information lesen Sie hier das Schreiben an die Schulen zum Thema “Umgang mit Leistungen von Schüler*innen in der Corona-Zeit”:
CoV-2-LeistungsbewertungPresse
Berliner Morgenpost, 18.06.2020: “Streit um Probejahr des Gymnasiums in der Corona-Pandemie”