J. und M. sind 14 und 13 Jahre alt und haben ein halbes Jahr lang ein Praktikum in meinem Abgeordnetenbüro gemacht. Jeden Dienstagnachmittag begleiteten sie meine parlamentarische Arbeit. Im Rahmen dieses Praktikums haben sie sich mit den Änderungen im Kindertagesstättenförderungsgesetz (KitaFöG), die zum 01.01.2026 in Kraft getreten sind, beschäftigt. Hier haben sie die Erkenntnisse ihrer Arbeit zusammengefasst:
Ein Text von J. und M.:
Das Kindertagesförderungsgesetz (KiFöG) in Berlin wurde grundlegend überarbeitet, um die frühkindliche Bildung und Betreuung in der Stadt zu verbessern. Ziel der Änderungen ist es, Zugänglichkeit, pädagogische Qualität und Chancengerechtigkeit für alle Kinder zu stärken. Dafür plant der Berliner Senat unter anderem die Einführung eines sogenannten Kita-Chancenjahres und die automatische Vergabe eines Willkommensgutscheins für Kita-Plätze ab dem dritten Lebensjahr. Zudem sollen bessere Personalschlüssel und gezielte Zuschläge für Einrichtungen mit besonders hohem Förderbedarf die Betreuungssituation verbessern und Fachkräfte entlasten. Die Novelle des KiFöG ist zum Jahresbeginn 2026 in Kraft getreten und soll damit einen Beitrag zu mehr Qualität und Gerechtigkeit in der frühkindlichen Bildung leisten.
Wichtigste Punkte der Änderung
Personalschlüssel verbessern
Ab Januar 2026 wird der Personalschlüssel für Kinder unter drei Jahren schrittweise verbessert, indem er von derzeit 5,1 auf 4,6 Kinder pro Fachkraft abgesenkt wird. Eine weitere Reduzierung ist ab August 2026 vorgesehen, wenn der Schlüssel auf 4,1 Kinder pro Fachkraft sinkt. Diese Entwicklung zeigt eine klare Tendenz zu einer stärkeren personellen Betreuung in diesem besonders sensiblen Altersbereich.
Zum Vergleich lässt sich sagen, dass im Hort der durchschnittlichen Berliner Schule ein Personalschlüssel von etwa 1:15 besteht. In der praktischen Realität verschlechtert sich dieses Verhältnis jedoch häufig deutlich, da Ausfallzeiten durch Urlaub oder Krankheit berücksichtigt werden müssen.
Chancengleichheit
Die Chancengleichheit für einen Kitaplatz sollen mit dem „Willkommensgutschein“ verbessert werden. Ab dem dritten Geburtstag des Kindes werden die Eltern per Post einen Willkommensgutschein erhalten. „Ganz ohne Bürokratischen Aufwand und Hürden“ heißt es. Zudem solle die Vermittlung von Kindern im Alter von 4,5 Jahren mit attestiertem Sprachförderbedarf zu geeigneten Sprachförderangeboten verbessert werden. Insgesamt ist dies das „Kita-Chancenjahr“ (so nannte die Schulsenatorin Katharina Günther-Wünsch dies).
Gesundheit
Laut Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie soll die Gesundheitsvorsorge gestärkt werden: Gesundheitsförderung, inklusive Zahnpflege, altersgerechter Bewegung und Hygieneerziehung sind nun explizit als feste Bestandteile des Kita-Alltages normiert. Diese Maßnahmen sollen nicht nur die körperliche Entwicklung unterstützen, sondern sollen auch die Gesundheitskompetenz der Kinder fördern.
Inklusion
Die Senatsverwaltung hat den Partizipationszuschlag ins Leben gerufen. Durch diesen sollen Kinder aus sozial belasteten Familien mehr Unterstützung erhalten, bspw. bei der Sprachförderung. Einrichtungen mit mindestens 20 Prozent Kindern, die einen Berlinpass BuT oder einen Sprachfördergutschein haben, sollen pro Kind einen personellen Zuschlag von 0,03 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) erhalten. Ab 40 Prozent BuT-Kindern soll sich der Zuschlag für alle Kinder mit Berlinpass-BuT auf 0,04 VZÄ erhöhen. Damit sollen den Kitas ausreichende Ressourcen zur gezielten Förderung dieser Zielgruppe zur Verfügung stehen. Für jedes Sprachförderkind sollen die Kitas unabhängig von einer Schwelle ebenfalls einen Zuschlag von 0,03 VZÄ erhalten. Auch für sie soll der Zuschlag auf 0,04 VZÄ erhöht werden, wenn die 40 %-Schwelle erreicht wird.
Fazit
Mit der Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes (KitaFöG) soll die frühkindliche Bildung im Land Berlin umfassend gestärkt werden. Schwerpunkte der Novellierung sind die pädagogische Qualität, die Verbesserung der Zugänglichkeit zu Betreuungsangeboten sowie die Stärkung der Sprach- und Gesundheitsförderung. Auf diese Weise werden Familien unterstützt, pädagogische Standards verbessert und stabile Betreuungsstrukturen für alle Kinder geschaffen.
Ich danke J. und M. für diesen Beitrag und ihre Unterstützung und wünsche ihnen auf ihrem weiteren Weg von Herzen alles Gute!