Marianne Burkert-Eulitz, Sprecherin für Familie, Jugend und Kinder, sagt zur Berichterstattung über die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in der Haasenburg GmbH:
Wir fordern den Berliner Senat auf, alle Kinder und Jugendlichen unverzüglich aus den Einrichtungen der Haasenburg GmbH zu holen und zukünftig kein Berliner Kind oder Jugendlichen mehr dorthin zu schicken. Das Land Berlin muss dem Beispiel Bremens folgen. Von dort wird schon seit 2010 kein Kind und kein Jugendlicher mehr in die Haasenburg geschickt. Bereits aus der Vergangenheit der Haasenburg muss davon ausgegangen werden, dass ihr die Eignung und Zuverlässigkeit zum Betreiben einer Einrichtung für Kinder und Jugendliche fehlt.
Schon seit vielen Jahren gibt es immer wieder gravierende Vorfälle von Gewalt gegen untergebrachte Kinder und Jugendliche. Einem Gastwirt, der z.B. immer wieder verdorbene Lebensmittel an seine Gäste abgeben würde, wäre von den zuständigen Behörden längst das Betreiben seines Gewerbes wegen mangelnder Zuverlässigkeit und Geeignetheit untersagt worden. Es ist den Aufsichtsbehörden des Landes Brandenburgs nie gelungen, der Haasenburg endlich die Betriebserlaubnis zu entziehen.
Die aufsichtsrechtlichen Mittel der Jugendhilfe reichen offenbar nicht aus, um Kinder und Jugendliche ausreichend zu schützen. Das Jugendstrafvollzugsgesetz regelt z.B. die Rechte und Pflichten nur für jugendliche Strafgefangene, für Kinder und Jugendliche in der geschlossenen Unterbringung fehlen gesetzliche Grundlagen.
Die Fraktion Bündnis 90/die Grünen hat beim wissenschaftlichen Dienst des Abgeordnetenhauses ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um zu prüfen, ob eine gesetzliche Regelung notwendig und möglich ist.