In meiner Kleinen Anfrage fragte ich den Senat nach der Situation der Amts- und Vereinsvormundschaften in Berlin. Durch die Antwort wird klar, dass in Berlin skandalöserweise geltendes Recht nicht umgesetzt, ja sogar umgekehrt wird. Zwar schaffen es die Ämter die Maximalzahl an Mündeln pro Person auf höchstens fünfzig umzusetzen, jedoch kommt es trotz geltenden Rechts nicht einmal pro Monat zum Kontakt zwischen Mündel und Vormund. Mehr noch, die Gerichte tolerieren, dass aus dem Regelfall “Besuch einmal im Monat” eine Ausnahme wird.
Aus § 1793 (1a): “Der Vormund hat mit dem Mündel persönlichen Kontakt zu halten. Er soll den Mündel in der Regel einmal im Monat in dessen üblicher Umgebung aufsuchen, es sei denn, im Einzelfall sind kürzere oder längere Besuchsabstände oder ein anderer Ort geboten.” macht der Senat: “Die Gerichtsvertreterinnen und Gerichtsvertreter erklärten hierzu übereinstimmend, dass zwar keine Amtsvormünderin/kein Amtsvormund in seinem Jahresbericht einen regelmäßigen monatlichen Mündelkontakt ausgewiesen hat, gleichwohl aber in jedem Einzelfall ausführliche Ausführungen zum Hintergrund für das gesetzlich zulässige Abweichen von der Regelkontakthäufigkeit erfolgt sind.”