Endlich ist es soweit: Berlin bekommt ein Familienfördergesetz – erste Schritte zur Ausgestaltung

Familienfördergesetz Berlin
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Bei der letzten Plenarsitzung, am 30. Januar 2020 hat das Abgeordnetenhaus einstimmig den Antrag der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen angenommen, den Senat von Berlin mit der Ausarbeitung eines Familienfördergesetzes zu beauftragen. 

Berlin geht damit endlich den Weg, auf den sich vor längerer Zeit bereits Bremen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gemacht haben. Und will damit Grundsätze und Leistungen der Familienförderung für das Land Berlin vereinheitlicht festschreiben. 

Aber welche Grundsätze und Leistungen müssen wir im Gesetz verankern? Welche bestehenden Strukturen lohnt es sich weiter auszubauen? Was wünschen sich die Verbände?

Hierzu habe ich fachkundige Menschen und Aktive aus Trägern und Zivilgesellschaft am Freitag, den 31. Januar zu einem Fachaustausch ins Abgeordnetenhaus eingeladen. Etwas mehr als 20 Teilnehmer*innen haben sich die Zeit genommen, uns als Politik aufzuzeigen, wohin die Reise mit dem FamFöG gehen muss, damit Berlin ein starker Partner für starke Familien werden kann. 

Was soll das Familienfördergesetz leisten?

Alle Anwesenden waren sich einig, dass die größten Erwartungen an das Familienfördergesetz darin liegen, eine Einheitlichkeit und Verlässlichkeit von Angeboten und Förderstrukturen für Familien Berlinweit zu schaffen. 
Die Finanzierung von schon bestehenden und noch zu entwickelnden Angeboten muss gesetzlich festgeschrieben werden, damit Träger und Institutionen nicht zu jedem Jahresbeginn erneut in eine risikobehaftete Vorleistung gehen müssen. 

Aber auch die Angebote als solche bedürfen weiterer Diskussion. 
Wie zum Beispiel soll ein “Familienzentrum” künftig definiert werden? Was soll es leisten? Wie soll es ausgestattet sein? Wie kann Armut über Familienarbeit besser bekämpft werden?

Die Träger und Initiativen haben uns klare Vorstellungen ins Hausaufgabenheft geschrieben. Diese gilt es nun, im laufenden Prozess in Gesetzesform zu gießen. Unser Zeitplan dafür ist ambitioniert: noch vor der Wahl zum Abgeordnetenhaus im September 2021 soll das Gesetz 
beschlossen werden. Bis dahin werden wir noch öfter den Austausch mit den Aktiven und auch den Familien suchen, um alle Interessen in einen gerechten Ausgleich zu bringen. Niemand soll ungehört bleiben – denn wir wollen die Familien in Berlin in all ihrer Vielfalt im Gesetz abbilden 
und ihnen eine starke Stimme geben.