Die Befürchtung hat sich bestätigt – zwar wurde ein neuer Kinderschutzbeaufragter in sein Amt eingeführt, nur ob dies wirklich Kinderschutz mit Biss bedeutet, darf bezweifelt werden. Inzwischen hat der Senat auf meine Anfrage vom 8. September geantwortet und es fand vor der Amtseinführung tatsächlich keine Abstimmung mit fachlichen Akteuren des Netzwerkes Kinderschutz statt. Der Senat vertritt offenbar auch die Auffassung, dass das Hauptaufgabe des Kinderschutzes bei der Ernährung, Zahngesundheit oder oder mangelnder Bewegung liegt und nicht etwa bei der aus dem Familienrecht oder KJHG bekannten Kindeswohlgefährdung, so lautet zumindest die Aufgabenbeschreibung des neuen Beauftragten. Am meisten Angst machen dürfte aber die Tatsache, dass der Senat auch nach den tragischen Vorfällen der jüngsten Zeit der Meinung ist, dass Veränderungen beim Präventionsbegriff nicht erforderlich sind!!!! Um dieses fragwürdige Bild abzurunden, hat man zwar noch die Federführung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft belassen, der Beauftragte selbst ist jedoch bei der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung angesiedelt. Gegen Gesundheitsvorsorge bei Kindern ist ja sicher nichts einzuwenden, nur ist der Senat wirklich der Meinung, dass beim Kinderschutz um gesunde Zähne oder ausreichende Bewegung geht? Ach ja – ein politischer und fachlicher Diskurs war natürlich nicht notwendig, da hier nur eine hausinterne Funktion bei der Gesundheitsverwaltung geschaffen wurde. Nein – Kinderschutz mit Biss ist das wohl eher nicht!
Folgende Datei downloaden: ka17-10952_Kinderschutzbeauftragter_Ges.pdf (PDF)
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