Obwohl in Berlin in den letzten Monaten mehrfach öffentlich über Fälle sexuellen Missbrauchs in Einrichtungen berichtet und diskutiert wurde, hat sich in der Praxis noch nicht viel verändert. Wir wollen den Senat deshalb mit unserem Antrag auffordern, Kinder und Jugendliche endlich besser vor sexuellem Missbrauch in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen zu schützen. Es müssen Schutzsysteme und Handlungsleitlinien gemeinsam mit allen Expert_innen erarbeitet und angewandt werden.
Der Antrag als PDF ist hier zu finden.
Hier der Wortlaut des Antrags:
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Berliner Senat wird aufgefordert, ein für alle medizinischen und pflegerischen Einrichtungen wie Heime, Praxen und Kliniken Berlins verpflichtendes Schutzsystem und Handlungsleitlinien zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch in diesen Einrichtungen zu erarbeiten. Dazu sind erfahrene Fachkräfte aus anderen Bereichen, wie etwa der Kinder- und Jugendhilfe oder Beratungseinrichtungen und die Empfehlungen der Expertenkommission aus Anlass eines Verdachtsfalles auf sexuellen Missbrauch an der Charité heranzuziehen. Das Berliner Netzwerk gegen sexuelle Gewalt ist in die Erarbeitung der Schutzsysteme eng mit einzubeziehen.
Zu den zu erarbeitenden Standards gehören u.a.:
• Fokussierung auf die innere Qualität der jeweiligen Einrichtung und die Präzisierung ihres jeweiligen Leitbildes,
• Schaffung oder Präzisierung von Verhaltens- und Umgangskodizes,
• Stärkung einer offenen Fehlerkultur innerhalb der Einrichtungen,
• Maßnahmen zur Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
• Reduzierung und stärkere Verzahnung von Instrumenten, Verfahrensanweisungen und Standard Operation Procedures,
• Optimierung von Verhalten und Kommunikation im Krisenfall,
• Einführung einer Whistleblower-Software (anonymes Meldesystem).
Dem Abgeordnetenaus ist bis zum 1. September 2013 zu berichten.