Alle Kinder haben Anspruch auf eine gute Kita. Soweit sind sich alle Parteien einig. Doch in der Praxis treten des öfteren ungewollte Probleme auf. Ich habe beim Senat nachgefragt, wieso es sein kann, dass Kinder bei der erneuten Bedarfsprüfung für Kitagutscheine in einigen Fällen doch schlechter gestellt werden können.
Grundsätzlich sind die Jugendämter der Bezirke für die Feststellung des Betreuungsumfangs nach dem Berliner Kindertagesfördungsgesetz zuständig. In der Regel wird – bei berufstätigen Elternteilen – der Ganztagesbedarf auch gefördert. Ein Problem kann aber die erneute Prüfung im Alter von drei Jahren darstellen, falls sich ein Elternteil zu dem Zeitpunkt beispielsweise in Elternzeit befindet.
Das kann dazu führen, dass Kinder plötzlich nur noch den halben Tag in der Kita verbringen dürfen. Die rechtliche Begründung dafür wird diese wohl kaum zufriedenstellen, zumal sie aus ihrem bis dato ursprünglichen Alltag in der Kita herausgerissen werden und folglich auch das Sozialleben darunter leiden kann. Eine unglückliche Situation wie man unschwer erkennen kann.
Hinnehmen muss man das nicht. Ich als kinder- und jugendpolitische Sprecherin und die Grüne Fraktion im Abgeordnetenhaus setzen uns dafür ein, dass die Bedarfsprüfung auf Landesebene abgeschafft werden soll. Die Kita soll Lern- und Lebensraum für alle Berliner Kinder sein, deshalb soll sie auch für alle unbeschränkt zugänglich sein!
Die Anfrage finden Sie hier:
Folgende Datei downloaden: S17-18775-Kitagutscheine.pdf (PDF)