Kinder und Jugendlichen können in Berlin von der Schulpflicht befreit werden, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Das sind vor allem Rückstellungen. Kinder werden aber auch aus dem Unterricht genommen, wenn sie nicht oder nur unzureichend “ohne besondere pädagogisch-therapeutische Hilfe” überwunden werden kann. Das betrifft Kinder in Jugendhilfeeinrichtungen, denen eine besonders schwere Störung der Entwicklungs-, Lern- und Arbeitsfähigkeit zugeschrieben wird. Ein schwerwiegender Eingriff in die Rechte der Kinder. Grund für mich, noch einmal nachzufragen.
Auch heute erfasst der Senat noch nicht die Anzahl oder Begründungen für Befreiungen von der Schulpflicht. Und das obwohl Kinder durchschnittlich 30 Monate aus dem Regelschulbetrieb ferngehalten werden. Für mich ist nicht ersichtlich, warum der Senat hier keine Daten erhebt. Nur so kann diese Maßnahme kontrolliert werden. Für mich gilt, dass ein Aussetzen der Schulpflicht immer nur ein letztes Mittel sein kann.