In der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage von Ende 2012 wurde klar, dass der Berliner Senat keinerlei Kenntnis über die Zahl und Situation von Kindern und Jugendlichen hat, die nach den §§ 53, 54 SGB XII zur Personengruppe gehören, die von Behinderung betroffen oder bedroht sind. Diese Wissenslücke habe ich vor drei Jahren aufgedeckt, Zeit genug, sie zu schließen. Deshalb habe ich gefragt, was der Berliner Senat seit 2012 getan hat, um diese Wissenslücke zu schließen. Anscheinend ist das gelungen, wobei sich der Senat auf Zahlen des Gesundheits- und Sozialinformationssystems stützt und behauptet diese hätten auch 2012 schon vorgelegen. Die gesamte Anfrage mit vielen Daten zu den betroffenen Personengruppen ist hier zu finden.