Minderjährige Geflüchtete sind besonders schutzbedürftig- gerade dann, wenn sie unbegleitet auf der Flucht sind. Besonders Abschiebungen aus sind in dieser Folge kein geeignetes Handlungsinstrument- und daher seit Februar 2017 zu Recht unzulässig.
Vor diesem Hintergrund habe ich den Senat befragt, ob es dennoch Abschiebungsvorgänge aus Jugendhilfeeinrichtungen des Landes Berlin gegeben hat.
Die Antwort des Senats finden Sie hier.
Folgende Datei downloaden: S18-12819_Abschiebungen-aus-Jugendhilfeeinrichtungen.pdf (PDF)