Am 5. Juli traten auch die letzten Änderungen des neuen Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Was längst überfällig war, wurde nun endlich geltendes Recht: so soll von den Gerichten jetzt kontrolliert werden, ob der Vormund den gesetzlichen vorgeschriebenen persönlichen Kontakte zu seinem Mündel auch tatsächlich hält. Aus der Praxis ist bekannt, dass viele Amtsvormünder ihre Mündel größtenteils nur aus den Akten kennen und demgemäß kaum kindeswohldienliche Entscheidungen treffen können. Es liegt natürlich auf der Hand, dass die Familiengerichte für die Erfüllung dieser dringend notwendigen Aufgabe zusätzliche Ressource benötigen, was der Anlass für eine Kleine Anfrage im Sommer diesen Jahres war. Der Senat scheint allerdings der Meinung zu sein, die jetzt schon stark überlastete Justiz könne diese Aufgabe gleich noch mitschultern. So würden sich “nach Einschätzung der Praxis” die erweiterten Pflichten der RechtspflegerInnen im Rahmen der üblichen Aufgaben bewegen. Richtig abenteuerlich wird es aber dann, wenn der Senat allen Ernstes meint, zusätzliche Stellen an bei den Familiengerichten würden nicht geschaffen, da der Vormund ja schon nach der alten Rechtslage Auskunft zu geben hatte. Sicher – aber dem Gericht wurde keine aktive Kontrollfunktion zugewiesen! Ach ja – es lägen auch noch keine Erfahrungen mit dem neuen Recht aus der Praxis vor. Wie auch – wenn das Gesetz neu ist, auf der andere Seite aber wohl auf der Hand liegen dürfte, dass zusätzliche Aufgaben auch zusätzliche Ressourcen erfordern! Wohin die gefährliche Sparpolitik des Senats führen kann, sieht man am Beispiel der Jugendämter! Am Kinderschutz darf nicht gespart werden!
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