Im Mai befragte ich den Senat erneut (hier die Anfrage aus dem letzten Jahr) zum aktuellen Stand der Jugendhilfeleistungen für Flüchtlingskinder. Leider hat sich seit dem letzten Jahr nicht viel getan. Obwohl wegen der großen Belastung der Kinder und Jugendlichen davon auszugehen ist, dass sie einen erhöhten Hilfebedarf aufweisen, wird sich nicht verstärkt um diese Zielgruppe gekümmert. Oft genug fehlen einfach die Informationen über die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung. Der Senat zieht sich bei dieser Problematik auf die Zuständigkeit der bezirklichen Jugendämter zurück, frei nach dem Motto, wenn sich niemand bei den Jugendämtern meldet, wird schon keine Hilfe benötigt werden. Die fast sechstausend jungen Menschen, die Leistungen nach dem AsylbewerberInnenleistungsgesetz erhalten, müssen über ihre Rechte aufgeklärt werden!
Die gesamte Anfrage ist hier zu finden.