In der 22. Sitzung des Abgeordnetenhauses habe ich unter anderem zu einem Antrag der CDU zur Altersfeststellung bei minderjährigen Geflüchteten geredet.
Eine zweite Rede befasste sich mit einem Antrag der CDU zum Leistungsniveau an den Grundschulen.
Der Antrag zur Altersfeststellung ignoriert das geltende Recht und operiert am Kern des Themas vorbei. Ein Anspruch auf Leistungen der Jugendhilfe nach dem achten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XIII) endet nicht grundsätzlich mit dem 18. Geburtstag, sondern gilt in Einzelfällen bis in das 27. Lebensjahr. Zudem versucht der Antrag, Debatten über das Strafrecht, das Asylrecht und andere sachfremde Rechtsfragen in das Sozialrecht zu verlagern.
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Der Antrag “Grundschülerleistungen auf Mindestniveau bringen” greift insgesamt zu kurz. Große Herausforderungen, wie eine langfristige Bildungsstrategie, sind mit Schnellschüssen nicht machbar. Die Koalition ist auf dem richtigen Weg, braucht aber die nötige Zeit, um das große Ganze in den Blick nehmen zu können.