Kleine Anfrage: Situation von Tageseltern und die geltenden Lebensmittelhygienevorschriften

Nach dem Aufruhr, den es im letzten Jahr um die Umsetzung der Hygienevorschriften für Tageseltern gab (siehe meine Chronik der Ereignisse), fragte ich den Senat, ob denn die damals gefundenen Kompromisse umgesetzt wurden.

Ergänzend gab es im Laufe des Jahres 2012 Schulungsangebote der für die  Durchführung der amtlichen Lebensmittelüberwachung zuständigen  bezirklichen Berliner Behörden für Tagespflegepersonen zu Fragen der  Hygiene in Tagespflegestellen. So unkritisch wie der Senat die Situation  der Tageseltern in Berlin darstellt, scheint aber nicht überall zu  sein. Mir liegen Berichte von betroffenen Tageseltern aus Pankow vor,  die darüber berichten, dass dort die Lebensmittelhygienebehörde sehr  rigide gegen Tageseltern vorgeht und sich auch in öffentlichen  Erklärungen dazu bekennt, sich nicht an die Vorschläge des Senates  halten zu wollen. Dem werden wir weiter nachgehen.
Die Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage (hier als PDF) finden Sie hier:

Zum Vollzug des Lebensmittelhygienerechts in der Kindertagespflege wurde in der Dienstversammlung der Leiterinnen und Leiter der für die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung zuständigen bezirklichen Behörden im Land Berlin unter Beteiligung einer Vertretung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft am 8. Mai 2012 zum „Vollzug des Lebensmittelhygienerechts in der Kindertagespflege“ einvernehmlich festgelegt, dass die Risikoeinschätzung zur Kontrolle der Kindertagespflegestellen in Privatwohnungen auch auf Grundlage des Fragebogens, der durch das Kindertagespflegepersonal ausgefüllt und an die für die Lebensmittelüberwachung örtlich zuständigen Behörden gesandt wird, durchgeführt werden kann.

Die Tagespflegepersonen wurden daraufhin entsprechend angeschrieben mit der Bitte, den dem Schreiben beiliegenden Fragebogen ausgefüllt an die für die Lebensmittelüberwachung zuständige Behörde ihres Bezirkes zurückzusenden. Außerdem wurden die Eltern von Tagespflegekindern mit einem Schreiben der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (und Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft) unterrichtet.