Betreuungsgeld ist verfassungswidrig – Freiwerdende Mittel müssen in Kitaausbau fließen

Kita Berlin

Heute Morgen entschied das Bundesverfassungsgericht: Das Betreuungsgeld verstößt gegen das Grundgesetz.
Ich bin froh, dass das Gericht nun diesen bayerischen Unsinn gestoppt hat. Die freiwerdenden 900 Millionen muss der Bund nun in den quantitativen und qualitativen Kitaausbau in den Ländern stecken. Priorität muss in Berlin die Verbesserung des Betreuungsschlüssels für die unter Dreijährigen haben. Ich erwarte, dass sich die Berliner Koalition im Bund dafür stark macht, dass die Gelder den Ländern für den Kitaausbau zur Verfügung gestellt werden.