Das Bezirksparlament hat sich mit den Stimmen der grünen Fraktion für Tempo 30 ganztägig in der Boxhagener Straße eingesetzt. Das wurde von der Verkehrslenkung Berlin mit der Begründung abgelehnt, dass nur betroffene Anwohner*innen selbst und nicht gewählte Bezirksverordnete Anträge auf Tempolimits stellen dürften. Ich habe beim Senat nachgefragt, was der Hintergrund dieser merkwürdigen Regelung ist. Hier zeigt sich wieder ein mal beispielhaft, dass dringend das Zuständigkeitschaos zwischen Landes- und Bezirksebene gelöst und die Arbeit der Verkehrsbehörden im Sinne der Betroffenen verbessert werden müssen.
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