Minderjährige Geflüchtete sind besonders schutzbedürftig- gerade dann, wenn sie unbegleitet auf der Flucht sind. Besonders Abschiebungen aus sind in dieser Folge kein geeignetes Handlungsinstrument- und daher seit Februar 2017 zu Recht unzulässig.
Vor diesem Hintergrund habe ich den Senat befragt, ob es dennoch Abschiebungsvorgänge aus Jugendhilfeeinrichtungen des Landes Berlin gegeben hat.
Die Antwort des Senats finden Sie hier.
Folgende Datei downloaden: S18-12819_Abschiebungen-aus-Jugendhilfeeinrichtungen.pdf (PDF)
Verwandte Artikel
Meine Rede zur Beschulung geflüchteter Kinder aus der Ukraine
In der Plenarsitzung am 7.4.2022 habe ich zum Antrag der CDU “Im Dreiklang und mit Rückenwind die Beschulung der ukrainischen Kinder und Jugendlichen meistern” Stellung genommen. Mit Empathie, Hilfsbereitschaft und…
Weiterlesen »
Schüler*innen im Parlament
Um jungen Menschen Einblicke in politische Arbeit und Strukturen zu ermöglichen, bieten wir interessierten Schüler*innen die Möglichkeit an, ihr Schüler*innenpraktikum in unseren Büros durchzuführen. Da uns immer wieder Anfragen dazu…
Weiterlesen »
Meine Bilanz 2021
Pandemie und Wahlkampf bleiben uns von 2021 in tiefer Erinnerung. Politisch standen für uns Grüne im Bezirk die Wahlen zum Bundestag, zum Berliner Abgeordnetenhaus und für das Bezirksparlament am 26. September im Mittelpunkt. An dieser Stelle möchte ich mich…
Weiterlesen »